- aufkündigen
- auf|kün|di|gen ['au̮fkʏndɪgn̩], kündigte auf, aufgekündigt <tr.; hat:
(eine Beziehung, o. Ä.) für beendet erklären:jmdm. die Freundschaft, die Gefolgschaft, den Gehorsam aufkündigen.
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auf||kün|di|gen 〈V. tr.; hat〉 = kündigen ● jmdm. die Freundschaft \aufkündigen erklären, dass man die F. mit ihm als beendet betrachtet* * *
auf|kün|di|gen <sw. V.; hat:a) (eine [vertragliche] Verpflichtung) durch Kündigung für beendet, für aufgehoben erklären:das Miet-, das Arbeitsverhältnis a.;jmdm. den Dienst a.;b) (geh.) (eine Beziehung o. Ä.) für beendet erklären:sie hat ihm die Freundschaft aufgekündigt.* * *
auf|kün|di|gen <sw. V.; hat: a) (eine [vertragliche] Verpflichtung) durch Kündigung für beendet, für aufgehoben erklären: das Miet-, das Arbeitsverhältnis a.; jmdm. den Dienst a.; Auch ein Kind war schon unterwegs, was den Hausbesitzer aber nicht hinderte, ihm das Zimmer aufzukündigen (Kühn, Zeit 229); Die Frage ist nicht diejenige, warum wir in der Regierung bleiben sollen, sondern, warum wir sie a. sollen (Saarbr. Zeitung 3. 12. 79, 10/12); b) (geh.) (eine Beziehung, o. Ä.) als beendet erklären: sie hat ihm die Freundschaft aufgekündigt; den Gehorsam a.; Der Kosovo-Konflikt ist zum Krieg eskaliert, weil Serben die friedliche Koexistenz mit Albanern aufgekündigt haben (FR 27. 3. 99, 20); Nachdem der Gewerkschaftsbund der SP die Partnerschaft aufgekündigt hatte, ... (Basler Zeitung 2. 10. 85, 10).
Universal-Lexikon. 2012.